Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) Pollmann Objektmöbel GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für alle Lieferungen und
Leistungen unseres Unternehmens gegenüber
Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen
Personen des öffentlichen Rechts sowie
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende oder entgegenstehende
Bedingungen des Auftraggebers werden nicht
anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer
Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Angebote, Unterlagen und
Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und
unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung oder durch Beginn der
Ausführung zustande.
Angebote, Zeichnungen, CAD-Daten,
Planungen und technische Unterlagen bleiben
unser Eigentum und dürfen ohne unsere
schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt
noch Dritten zugänglich gemacht werden.
3. Preise und Preisänderungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten Preise ab
Werk (EXW).
Bei Materialpreisänderungen (insbesondere
Holz, Beschläge, Stahl, Energie) zwischen
Angebot und Lieferung behalten wir uns eine
angemessene Anpassung der Preise vor.
Mehr- oder Sonderleistungen,
Änderungswünsche sowie Mehraufwand
werden gesondert berechnet.
4. Zahlungsbedingungen und Sicherheit
Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende
Zahlungsbedingungen:
30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
60 % nach Produktionsfortschritt / vor
Lieferung
10 % innerhalb von 10 Tagen nach
Lieferung ohne Abzug
Bei größeren Projekten sind wir berechtigt,
Abschlagsrechnungen entsprechend dem
Leistungsstand zu stellen.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne
Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt: -
Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu
berechnen - Lieferungen zurückzuhalten -
weitere Leistungen nur gegen Vorkasse
auszuführen - den Vertrag ganz oder teilweise
zu kündigen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur
berechtigt, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
5. Lieferung, Lieferfristen und höhere
Gewalt
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie
ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Lieferfristen verlängern sich angemessen bei
höherer Gewalt oder unvorhersehbaren
Ereignissen (z. B. Streik, Materialmangel,
Energieengpässe, Betriebsstörungen).
Teillieferungen sind zulässig und können
gesondert abgerechnet werden.
6. Eigentumsvorbehalt (erweitert und
verlängert)
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung unser Eigentum.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang
weiterzuveräußern. Die daraus entstehenden
Forderungen tritt er bereits jetzt in voller Höhe
an uns ab.
Wir nehmen diese Abtretung an.
Bei vertragswidrigem Verhalten des
Auftraggebers sind wir berechtigt, die Ware
zurückzunehmen.
7. Sonderanfertigungen, Serienprodukte
und Toleranzen
Unsere Produkte werden als Serienprogramme
entwickelt, jedoch individuell gefertigt und
angepasst. Jede Lieferung gilt daher als
Sonderanfertigung.
Ein Widerruf, Rücktritt, Umtausch oder
Rückgabe ist ausgeschlossen.
Technisch bedingte Abweichungen in Maß,
Farbe, Struktur oder Ausführung innerhalb der
handelsüblichen Toleranzen stellen keinen
Mangel dar.
8. Mitwirkungspflichten des
Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alle für die Ausführung
erforderlichen Informationen, Freigaben, Maße
und baulichen Voraussetzungen rechtzeitig
bereitzustellen.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung
verlängern Liefer- und Ausfhrungsfristen
entsprechend und können Mehrkosten
verursachen.
9. Montage und Fremdmontage
Montageleistungen erfolgen nur bei
ausdrücklicher Vereinbarung.
Wird die Montage durch den Auftraggeber,
Händler oder Dritte durchgeführt, übernehmen
wir keine Haftung für daraus entstehende
Schäden, Mängel oder Folgekosten.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für
die Einhaltung der Montageanleitungen sowie
der baulichen Voraussetzungen.
Wartezeiten, Zusatzaufwand oder erschwerte
Montagebedingungen werden gesondert
berechnet.
10. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den
Auftraggeber oder an den Transporteur auf den
Auftraggeber über.
Dies gilt auch bei Lieferung durch uns selbst.
11. Abnahme und Nutzung
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn: - die
Lieferung erfolgt ist, oder - die Montage
abgeschlossen ist, oder - der Auftraggeber die
Ware nutzt oder in Betrieb nimmt
Teilabnahmen sind zulässig.
Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher
Mängel verweigert werden.
12. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte im Rahmen von B2B-
Geschäften.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich,
spätestens innerhalb von 7 Tagen nach
Lieferung, schriftlich anzuzeigen.
Keine Gewährleistung besteht insbesondere
bei: - unsachgemäße Montage durch Dritte -
ungeeigneter Nutzung oder
Überbeanspruchung - natürlichem Verschleiß.
13. Haftung
Wir haften unbeschränkt nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und
beschränkt auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden.
Eine weitergehende Haftung ist
ausgeschlossen.
14. Stornierung, Projektabbruch und
Schadensersatz
Bei Stornierung nach Auftragserteilung sind wir
berechtigt, bis zu 100% der bis dahin
erbrachten Leistungen sowie bereits beschaffte
Materialien in Rechnung zu stellen.
Bei projektseitigem Abbruch durch den
Auftraggeber sind zusätzlich entgangene
Gewinne im gesetzlich zulässigen Rahmen
ersatzfähig.
15. Öffentliche Auftraggeber
Bei öffentlichen Auftraggebern gelten deren
Vergabe- und Vertragsbedingungen nur, soweit
sie diesen AGB nicht widersprechen.
16. Gerichtsstand und anwendbares
Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig –
der Sitz unseres Unternehmens.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein
oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
Stand: April 2026 – Version 2.0 (erweitert)